Mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher
Hamburg führt das Hamburger Hygienesiegel ein, mit dem auf freiwilliger Basis die Ergebnisse der amtlichen Überwachung in Lebensmittelbetrieben veröffentlicht werden können. Unternehmen, die hierbei besonders gut abschneiden, können dies in Zukunft mit einem Aushang oder einem Aufkleber deutlich machen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz: Sie können damit auf den ersten Blick erkennen, ob ein Gastronomiebetrieb beim Hamburger Hygienesiegel mitmacht und ob dieses Unternehmen mit sehr gutem oder gutem Ergebnis abgeschnitten hat.
Mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher
Hamburger Hygienesiegel. (Bild: BGV)
Als Grundlage für die Bewertung der Betriebe sind bundeseinheitliche Kriterien vorgegeben, die nicht nur die Hygiene im Betrieb einbeziehen, sondern auch weitere wichtige Punkte, wie das Verhalten des Unternehmers (zum Beispiel hinsichtlich der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen oder Mitarbeiterschulungen) und die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen im Betrieb.
Bei den amtlichen Kontrollen der Betriebe werden diese Kriterien durch die Kontrolleure eingehend geprüft und bewertet. Je nachdem wie gut die einzelnen Kriterien erfüllt sind, ergeben sich unterschiedliche Punktzahlen, so dass eine Abstufung möglich ist. Nur Betriebe mit sehr gutem oder gutem Ergebnis können das Hamburger Hygienesiegel erhalten und dieses veröffentlichen.
Einführung ab Mai 2018 zunächst in der Gastronomie
Ab Mai 2018 können im Rahmen einer Pilotphase zunächst gastronomische Betriebe teilnehmen, bei denen die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt in den Betrieben speisen. Hierzu gehören unter anderem Restaurants und Speisegaststätten, Kantinen, Imbisse, Cafés, Bäckereien und Backfilialen mit eigenem Café, Eisdielen sowie Fleischereien, die warme Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten.
Betriebe, die am Hamburger Hygienesiegel teilnehmen wollen und bei der Kontrolle zu den Besten gehören, erhalten einen entsprechenden Aushang und einen Aufkleber. Diese sind Hamburg-weit einheitlich und sie können im Betrieb, an der Eingangstür oder im Schaufenster angebracht werden. So wird bereits von außen sichtbar, dass ein Unternehmen teilnimmt und sich entsprechend qualifiziert hat.
Betriebe, die teilnehmen möchten, müssen sich an bestimmte vorgegebene Regeln halten. So dürfen Aufkleber und Aushang nicht vervielfältigt werden, um sie etwa in einer anderen Filiale ebenfalls zu verwenden. Und sie müssen entfernt werden, falls der Betrieb bei einer späteren Kontrolle nicht mehr mit einem sehr guten oder guten Ergebnis abschneidet.